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Elternversammlung

Die Erziehungsberechtigten, der in der Einrichtung betreuten Kinder, bilden die Elternversammlung. In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle Veränderungen, pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten sowie über die angebotenen Öffnungs- und Betreuungszeiten. Die Elternversammlung hat das Recht, sich dazu zu äußern.

Die Elternversammlung wählt auf ihrer ersten Sitzung (mindestens einmal im Jahr, spätestens bis zum 10. Oktober) durch die einfache Mehrheit eine/n ersten Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in. Wahlberechtigt sind nur anwesende Erziehungsberechtigte, pro betreutem Kind haben die Erziehungsberechtigten gemeinsam eine Stimme. Gewählt ist wer die meisten Stimmen erhalten hat.