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Beschwerde

Genauso wie wir Erwachsenen, haben auch Kinder das Recht auf Rechtfertigung und Meinungsfreiheit. Dazu gehört ebenfalls das Recht zur Beschwerde.

Die Kinder haben die Möglichkeit ihre Beschwerden direkt den pädagogischen Fachkräften mitzuteilen oder sie können es ihren Eltern sagen, welche es dann den päd. Fachkräften mitteilen. Außerdem können die Kinder  ihre Beschwerden oder Anliegen im Sitzkreis mitteilen. Sie können aber auch ihre Beschwerde malen oder aufschreiben lassen und hängen es dann selbständig an das Beschwerde Plakat, damit dieses in der nächsten Sitzung besprochen werden kann. Somit können alle Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend ihre Meinung und Beschwerde äußern.

Die Beschwerden der Kinder geben uns immer wieder Hinweise auf deren Wünsche, Meinungen und ihr Wohlbefinden. Daher ist es uns sehr wichtig, dies ernst zu nehmen. Sich über wahrgenommene Missstände beschweren zu dürfen, ist untrennbar mit gelebter Partizipation verbunden. Um den Kindern ihr Recht auf Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten so einfach wie möglich zu machen, müssen die Erwachsen verbale, wie nonverbale Beschwerden zunächst ein Mal wahrnehmen können. Bei Beschwerden von U3 Kindern sind die Fachkräfte besonderes gefordert, auf die Signale der Kinder zu achten. Einige Kinder weinen z.B. oder werden aggressiv, wieder andere werden müde. Solche Anzeichen weisen eventuell darauf hin, dass die jetzige Situation nicht zu den Bedürfnissen der Kinder passt. Ein gutes Umfeld, das die Bedürfnisse aller Kinder ernst nimmt, schafft Raum für Partizipation. Die Kinder wissen, dass sie sich beschweren können, und vertrauen darauf gehört zu werden (Maywald 2019).