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Rat der Tageseinrichtung

Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Die Mitglieder des Rates der Kindertageseinrichtung arbeiten im allseitigen Bemühen, um die Verwirklichung der Aufgaben der Einrichtung in gegenseitiger Anerkennung und gemeinsamer Verantwortung auf das Engste zusammen.

Der Rat der Kindertageseinrichtung wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende/den und dessen Stellvertreter/in, sowie eine/n Schriftführer/in.

Die Mitgliedschaft endet, mit der Wahl des neuen Elternbeirates. Falls das Kind vor Ablauf der Wahlzeit die Kita verlässt, endet somit auch die Mitgliedschaft für die Erziehungsberechtigten im Elternbeirat und somit auch im Rat der Tageseinrichtung.